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Gewährleistungsanspruch

Gewährleistungsanspruch

Wir gewähren eine zweijährige Garantie auf unsere Fahrräder und elektrischen Komponenten. Die Kosten für die Reparatur eines Fahrrads sind innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung durch die Garantie abgedeckt. Um dies tun zu können, zahlen wir unseren Einzelhändlern einen Servicebeitrag. Der Beitrag gilt nur für Garantiefälle und besteht aus einem Festbetrag pro Reparatur. Sie können einen Antrag ganz einfach online einreichen.

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