Auf unsere Fahrräder gewähren wir eine 2-jährige Werksgarantie auf Material- und Konstruktionsfehler am Rahmen und an den elektrischen Komponenten. Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt, wenn das Fahrrad an einen nachfolgenden Besitzer weitergegeben wird. Die Rechnung ist gleichzeitig der Garantieschein. Folgende Komponenten, Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen oder führen zum Ausschluss der Garantie:
- Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
- Schäden aufgrund von Witterungseinflüssen
- Unsachgemäße Wartung und Schäden durch die Verwendung falscher Reinigungsmittel, Werkzeuge wie Hochdruckreiniger usw.
- Teile oder Zubehör, die nicht ursprünglich von WATT Mobility geliefert oder ersetzt wurden.
- Verschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben, Reifen, Bremsbeläge usw.
- Wenn das Fahrrad ohne die Zustimmung von WATT Mobility technisch verändert wird.
- Folgeschäden
- Unsachgemäße Benutzung des Fahrrads
- Folgen eines Sturzes oder Zusammenstoßes
- Gewerbliche Vermietung oder Verwendung für andere Zwecke als den persönlichen Gebrauch