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Garantie

Auf unsere Fahrräder gewähren wir eine 2-jährige Werksgarantie auf Material- und Konstruktionsfehler am Rahmen und an den elektrischen Komponenten. Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt, wenn das Fahrrad an einen nachfolgenden Besitzer weitergegeben wird. Die Rechnung ist gleichzeitig der Garantieschein. Folgende Komponenten, Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen oder führen zum Ausschluss der Garantie: